Aufgrund der derzeitigen Lage in der Corona-Pandemie dürfen die Osterfeuer am ersten Aprilwochenende nicht angezündet werden. Ein gemeinsamer Runderlass des MI, des MU und des MS vom 18.02.2021 gibt entsprechende Hinweise dazu.
Sinn und Zweck der Brauchtumsfeuer ist die soziale Zusammenkunft der Ortsbewohner*Innen zur Pflege der vorhandenen Brauchtümer. Die aktuelle Infektionslage lässt entsprechende Zusammenkünfte zurzeit nicht zu.
An den bekannten Osterfeuerplätzen wird somit kein Brennmaterial angenommen bzw. es darf dort kein Brennmaterial abgeladen werden. Das Abbrennen der Osterfeuer wird auch nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.