Aufgrund der pandemiebedingten Lage im Landkreis Nienburg/Weser hat die Verwaltung der Samtgemeinde Mittelweser entschieden, auch im Jahr 2021 keine Genehmigungen für das Abbrennen von Osterfeuern zu erteilen. Das bedeutet, dass an den bekannten Osterfeuerplätzen kein Brennmaterial angenommen wird und auch nicht ohne Genehmigung abgelagert werden darf. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
